Zur Beantwortung von Gesundheitsfragen auf einem Online-Vermittlungsportal
Ein Versicherer kann sich bei einer Deckungsablehnung nicht auf eine falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen stützen, wenn diese Fragen nicht erkennbar von ihm, sondern von dem Betreiber eines Online-Vermittlungsportals gestellt wurden. Das hat das Amtsgericht Helmstedt mit Urteil vom 16.03.2021 - 2 C 681/20 entschieden.
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