Wann eine Krankenkasse eine Folge-OP zahlen muss
Die gesetzliche Krankenversicherung muss nach der Bewilligung einer Brustoperation auch die Kosten für die notwendige Folge-OP tragen, wenn es sich bei dem Eingriff um eine behandlungsbedürftige Krankheit im medizinischen Sinn handelt. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden.
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