Sturz im Nordsee-Urlaub: Verneinte Haftung für Verletzungen auf glatter Treppe zum Watt
Die Nutzer von Badestellen müssen sich auf die typischen Gefahren eines Meeresstrandes einstellen. An eine Treppe, die ins Watt beziehungsweise Meer führt, sind deshalb nicht die gleichen Anforderungen zu stellen wie etwa an Treppen in Sport- und Arbeitsstätten. Das geht aus einem Beschluss des Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichts vom 02.06.2021 - 11 U 31/21 hervor.
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