Rückerstattung: Wenn die Kreuzfahrtpläne ins Wasser fallen
Eine Schweizer Kreuzfahrtveranstalterin muss zwei Klägern aus Kiel den Reisepreis für eine bereits während Corona gebuchte Kreuzfahrt zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten erstatten. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden.
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