Kindliche Fehleinschätzung im Straßenverkehr verdrängt Mitverschulden
Wird ein elfjähriges Kind beim Überqueren einer Straße von einem Kfz erfasst, so trifft das Kind kein Mitverschulden, wenn es unvorsichtig auf die Straße gelaufen ist, um nicht den Anschluss an seine Freunde zu verlieren. Vielmehr liegt eine typische kindliche Fehleinschätzung von Entfernung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges vor. Das hat das OLG Celle mit Urteil vom 19.05.2021 - 14 U 129/20 - entschieden.
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