Kein Regress möglich: Krankenkasse geht nach Reitunfall leer aus
Zwischen Pferdebesitzern und Reitbeteiligungen werden gerne sogenannte Haftungsverzichte vereinbart: Kommt es zum Unfall, ist der Pferdebesitzer in Haftungsfragen aus dem Schneider. Vor dem OLG Schleswig ging es nun um die Frage, ob ein solcher Verzicht auch Auswirkungen auf die Regressforderungen der Krankenkasse hat.
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