Heikles D&O-Urteil: Nie mehr Leistungsfreiheit für wissentliche Pflichtverletzungen?
In D&O-Fällen wird oft viel geklagt: Nach einem (immer noch) druckfrischen Urteil des OLG Frankfurt (Urt. v. 17.3.2021 – 7 U 33/19; BeckRS 2021, 21475) kann sich ein D&O-Versicherer nicht auf die Klausel berufen, nach der er bei streitiger Wissentlichkeit der Pflichtverletzung vorläufig Deckung gewährt und nach „rechtskräftiger“ Feststellung der Wissentlichkeit zur Rückforderung der bereits erbrachten Abwehrleistungen berechtigt sein soll. Was das für die Branche bedeutet, erklärt Prof. Dr. Theo Langheid auf unserer Partnerwebseite VersR.
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