Haftung eines Ponyhof-Betreibers für Unfall eines Kindes beim Ausritt
Ein Ponyhof trägt grundsätzlich die alleinige Haftung für die Tiergefahr bei der Vermietung eines Ponys für Ausritte. Das geht aus einem Urteil des OLG Oldenburg vom 26.11.2020 - 8 U 7/20 hervor.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24