DSGVO: SCHUFA-Geschäftskonzept auf dem Prüfstand
Wie lange darf die SCHUFA öffentliche Informationen speichern und verwerten – nur bis die zugrunde liegende Information gelöscht wird oder länger? Das VG Wiesbaden hält es für möglich, dass Datenabgleiche in dieser Form überhaupt nicht zulässig sind. Nun steht aber zunächst eine Entscheidung des EuGH an.
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