BGH entscheidet über ärztliche Ferndiagnosen

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BGH entscheidet über ärztliche Ferndiagnosen

"Bleib einfach im Bett, wenn Du zum Arzt gehst": mit diesem Slogan warb der private Krankenversicherer Ottonova für digitale Fernbehandlungen: und handelte sich prompt eine Klage durch die Wettbewerbszentrale ein. Nach zwei Niederlagen in den Vorinstanzen macht nun der Bundesgerichtshof dem Versicherer Hoffnungen, dass in puncto Video-Sprechstunden bald mehr in Deutschland erlaubt sein könnte. Möglich macht es eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2019. weiterlesen

Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
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