Versicherungsmakler haften auch bei mündlichen Ratschlägen
Ein Versicherungsmakler kann auch bei mündlichen Ratschlägen oder einer nicht erteilten Empfehlung in eine Beratungshaftung genommen werden. Darauf weist die Kanzlei Michaelis hin und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden.
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