Oberlandesgericht Köln entscheidet in mehreren BSV-Fällen zugunsten der Versicherer
Das Oberlandesgericht Köln hat im Rechtsstreit um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) die Position der Versicherer gestärkt. Wenn in den Versicherungsbedingungen Krankheiten aufgelistet werden und Covid-19 nicht darin enthalten ist, muss die BSV bei einer behördlich angeordneten Schließung nicht leisten.
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