Nicht reparierte Vorschäden können Schadenersatz gefährden
Wird nach einem Verkehrsunfall festgestellt, dass nicht alle geltend gemachten Schäden an dem Fahrzeug auf den Unfall zurückzuführen sind, kann der Geschädigte seinen gesamten Schadenersatzanspruch verlieren. Das hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 09.06.2021 - 1 O 4/20 entschieden.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24