Krankentagegeld zunächst vorbehaltlos gezahlt – darf es sich der Versicherer zurückholen? - Pfefferminzia.de
Darf ein Krankentagegeldversicherer, der zunächst vorbehaltlos Leistungen erbringt, diese später vom Versicherungsnehmer zurückfordern, weil sich der Versicherer im Nachhinein auf das damalige Fehlen einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit beruft? Zu welchem Urteil das OLG Saarbrücken im aktuell vorliegenden Fall kam, erläutert Rechtsanwalt Björn Jöhnke in seinem Gastbeitrag.
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