Kann die Rückkehr aus dem Home-Office angeordnet werden?
Darf ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern gestattete, ihre Tätigkeit aus dem Home-Office heraus zu erbringen, seine Weisung einfach ändern? Das musste nun das LAG München entscheiden, nachdem ein Unternehmer seine Mitarbeiter wieder ins Büro beordert hatte.
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