Gebäudeversicherungsschaden in WEG: Gemeinschaft trägt Selbstbehalt
Der in einer Gebäudeversicherung vereinbarte Selbstbehalt ist nicht anteilig zwischen geschädigtem Sondereigentümer und ebenfalls geschädigter Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aufzuteilen. Vielmehr trägt die Gemeinschaft diesen alleine. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt/Main vom 20.05.2021 - 2-13 S 149/19 hervor.
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