Entgangene Mieteinnahmen wegen pflichtwidriger Schadenregulierung durch Gebäudeversicherer
Einem Wohnungseigentümer steht gegenüber seinem Gebäudeversicherer ein Anspruch auf Ersatz entgangener Mieteinnahmen zu, wenn der Versicherer die Regulierung eines Leitungswasserschadens pflichtwidrig verzögert. Der Anspruch ist indessen zeitlich zu begrenzen, wenn es dem Wohnungseigentümer möglich und zumutbar war, die Wohnung zunächst mit eigenen Mitteln in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Das geht aus einem Beschluss des OLG Nürnberg vom 10.05.2021 - 8 U 3174/20 hervor.
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