Diskriminierung bei Verwendung des Gendersternchens in Stellenausschreibung?
Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenaus-chreibung stellt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen dar. Das Gendersternchen dient vielmehr einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 22.06.2021 - 3 Sa 37 öD/21 entschieden.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24