Bewertung einer Funktionsbeeinträchtigung in der Unfallversicherung
Für die Bewertung einer Funktionsbeeinträchtigung nach der Gliedertaxe ist es unerheblich, ob eine Funktion objektiv nicht ausgeführt werden kann oder deshalb unterlassen wird, weil der Schmerz zu groß wird. Entscheidend ist laut einem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 21.07.2021 - 2 O 170/19 allein, dass bestimmte Bewegungen nicht mehr vollzogen werden.
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