Betriebsschließungsversicherung: Was bedeutet „namentlich“?
Ein Betriebsschließungsversicherer hatte seinen Kunden nur Versicherungsschutz für Betriebsschließungen gewährt, die aufgrund von bestimmten Krankheiten bzw. Erregern zustande kamen. Das OLG Köln musste nun entscheiden, ob es sich bei der betreffenden Klausel um eine abschließende Auflistung handelt.
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