Anfechtung einer BU-Versicherung wegen Verharmlosung chronischer Schmerzen
Beim Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auch Beeinträchtigungen angegeben werden, die noch keinen Krankheitswert haben, sofern diese nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen werden. Das geht aus einem Beschluss des OLG Dresden vom 29.04.2021 - 4 U 2453/20 hervor.
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