Wer für unnötig teure Gerichtskosten aufkommen muss
Ein Anwalt sollte einem Rechtsschutzversicherer einen Teil der im Rahmen eines Rechtstreits entstandenen Gebühren erstatten, weil er einen Mandanten angeblich unzureichend aufgeklärt hatte. Der Jurist war sich jedoch keiner Schuld bewusst. Darum landete der Fall vor dem Frankfurter Amtsgericht. mehr ...
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