Wasserschaden durch fehlerhaften Austausch eines Zählers - Versorgungsunternehmen haftet für Mitarbeiter
Tritt nach dem Auswechseln eines Wasserzählers ein Wasserschaden an einem Gebäude auf, weil der Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens einen Fehler gemacht hat, so haftet das Unternehmen auf Schadenersatz, da der Mitarbeiter als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen ist. Das hat das Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel mit Urteil vom 07.5.2021 - 31 C 69/19 - entschieden.
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