Was beim Formulieren eines Kündigungstermins zu beachten ist
Ein Unternehmer wollte eine Beschäftigte kündigen und hatte im entsprechenden Schreiben trotz der Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“ ein konkretes Datum genannt. Er hatte sich jedoch bei der Länge der Frist vertan. Die Frau wollte das Arbeitsverhältnis dennoch erst zu dem genannten Zeitpunkt beenden und zog vor Gericht. mehr ...
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