Versicherungsmakler muss über Risiken eines ausländischen Versicherers aufklären
Ein Versicherungsmakler muss angemessen verdeutlichen, wenn es sich bei einem Antrag auf Versicherungsschutz um einen im Ausland ansässigen und der dortigen Insolvenzsicherung unterstehenden Risikoträger handelt. Unterlässt er dies, verletzt er seine Beratungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss ihn entschädigen. Trotzdem ging der klagende Mandant im vorliegenden Rechtsstreit leer aus: Er muss nachweisen, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ... weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)