Verletzung in Unfallklinik: Kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für privat Versicherte
Privat Versicherte stehen anders als gesetzlich Versicherte bei einem während eines Klinikaufenthalts erlittenen Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 28.04.2021 - L 6 U 18/19 entschieden.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24