Unfallversicherung: Kein Urteil ohne Gutachten
Um zu einem Urteil über den vorliegenden Invaliditätsgrad in der privaten Unfallversicherung zu kommen, darf sich ein Gericht nicht nur auf vorliegende Privatgutachten berufen. Stattdessen muss das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Weiterlesen auf: procontra Fachmagazin für Finanzprofis