Schmerzensgeld für Sturz über knallrote Slackline?
Der Betreiber eines Fitnessstudios muss kein Schmerzensgeld für die Folgen eines Sturzes bezahlen, der durch eine signalrote Slackline verursacht wurde. Das geht aus einem Urteil des OLG Frankfurt hervor. Das Seil war für Trainierende gut sichtbar und hing auch nicht zum ersten Mal an dieser Stelle im Fitnessstudio.
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