Rechtsschutz: Wer trägt die Kosten für eine aussichtslose Berufung?
Einem Kläger wurde die Rücknahme der Berufung nahegelegt, da sie aussichtslos sei. Er nahm das Rechtsmittel jedoch nicht zurück. Wer kommt nun für die entstandenen Gerichtsgebühren auf? Der Rechtsschutzversicherer oder der Anwalt des Mandanten? Das musste das Amtsgericht Frankfurt klären.
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