Pfändungsschutz für Hochwasser-Soforthilfen
Zahlungen, die aufgrund der Soforthilfe „Hochwasser“ auf Pfändungsschutzkonten eingehen, können über den Sockelbetrag hinaus pfandfrei gestellt werden. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Euskirchen hervor. Das Gericht war selbst schwer von der Unwetterkatastrophe betroffen.
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