Pergola - Versicherter Raum in der Hausratversicherung?
Unter einem Raum eines Gebäudes ist jeder abgegrenzte und verschließbare Teil eines Gebäudes zu verstehen, der in verschlossenem Zustand Unbefugte abhält oder sie zwingt, eines der Mittel des erschwerten Diebstahls anzuwenden, um Zutritt zu erlangen. Eine Pergola ist in der Hausratversicherung nicht als Raum in einem Nebengebäude i.S.v. § 10 Nr. 2 VHB 92 anzusehen. Das hat das OLG Bamberg mit Urteil vom 22.10.2020 - 1 U 427/19 entschieden.
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