Leitungswasserversicherung: Verstoß gegen Pflichten zur Gefahrenabwehr?
Das OLG Celle urteilte am 7. April 2021 (Az. 14 U 135/20) zu einer Obliegenheit des Versicherungsnehmers, bei urlaubsbedingter Praxisschließung den Hauptwasserhahn abzusperren. Gastbeitrag von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Jöhnke & Reichow The post Leitungswasserversicherung: Verstoß gegen Pflichten zur Gefahrenabwehr? appeared first on Finanznachrichten auf Cash.Online.
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