Haftung für Kfz-Unfall mit Kind und verzögerte Regulierung
Erfasst ein Autofahrer ein zu nah an der Bordsteinkante wartendes elfjähriges Kind, führt dies zu einer ganz überwiegenden Haftung des Autofahrers. Tritt der Kfz-Haftpflichtversicherer bei eindeutiger Haftungslage über Jahre hinweg nicht in die Schadenregulierung ein, kann dies den Schmerzensgeldanspruch erhöhen. Das geht aus einem Beschluss des OLG Zweibrücken vom 26.04.2021 - 1 U 141/19 hervor.
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