GKV: Querschnittsgelähmte muss Behandlungskosten selbst tragen
Krankenkassen müssen Kosten für Behandlungen im Ausland nicht übernehmen, wenn diese nicht dem anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechen. Ausnahmen sind nur für Extremsituationen vorgesehen. Eine vom Hals abwärts gelähmte Frau, die wieder laufen lernen wollte, bleibt nun auf den Kosten sitzen.
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