Elementarschäden: Wann Geschädigte sich bei Versicherungsmaklern …

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Elementarschäden: Wann Geschädigte sich bei Versicherungsmaklern und Agenturen schadlos halten können

Wenn Opfer der Flutkatastrophe keine Elementarschadenversicherung können sie ihren Versicherungsvermittler unter Umständen in Haftung nehmen. Denn Makler wie auch Vertreter müssen Deckungsrisiken, dazu entsprechend beraten und dies lückenlos dokumentieren. Eine fehlende Dokumentation kann Vermittler in arge Bedrängnis bringen, dann dadurch wird Beweislast umgekehrt. Darauf machen Rechtsanwalt Johannes Fiala und Versicherungsmathematiker Peter A. Schramm in einem Gastbeitrag ... weiterlesen

Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
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