Die Höhe des Zinssatzes auf Steuerzinsen ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass es in zwei Verfahren die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von monatlich 0,5 % (6 % im Jahr) auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen des Finanzamts für verfassungswidrig erklärt hat.
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