Bundesfinanzhof urteilt zu Versteuerung von Erträgen einer Direktversicherung - Versicherungswirtschaft-heute
Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 16.03.2021, X R 44/18) hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem es letztlich strittig war, ob überhaupt eine Direktversicherung vorliegt, da erst beim Ausscheiden Beiträge geleistet wurden. Aus der steuerlichen Einordnung, ob es sich um eine Direktversicherung handelt, war in der Folge dann die Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG (Direktversicherung) oder § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG einschlägig.
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