Wohngebäudeversicherung: Kein Versicherungsschutz für Wasseraustritt aus Drainage
Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung. Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher keinen Leitungswasserschaden im Sinne der Wohngebäudeversicherung dar. Das hat das OLG Nürnberg mit Beschluss vom 03.02.2021 - 8 U 3471/20 entschieden.
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