Versicherungsmakler haftet wegen eines unterbliebenen Hinweises
Das Dresdener Oberlandesgericht hat sich mit den Pflichten von Maklern gegenüber ihren Kunden befasst. In dem Fall ging es um eine unvollständige und damit fehlerhafte Beratung zur privaten Krankenversicherung mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH