Versicherer kann trotz Beendigung Courtagezusage nicht einfach Bestandscourtage streichen
Ein Versicherer kann einem Versicherungsmakler nicht einfach die Bestandscourtage für laufende Verträge verweigern, auch wenn die Courtagezusage bereits gekündigt wurde. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Der Grund ist der Status des Maklers: Ist er doch nicht im Auftrag des Versicherers unterwegs, sondern des Kunden. weiterlesen
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