Vermittler haftet für falschen Businessportal-Eintrag
Gebundene Versicherungsvermittler haften, wenn sie auf einem Internetportal mit der Bezeichnung „Versicherungsmakler/-in“ werben. Das gilt selbst dann, wenn die Tätigkeit gegenüber dem Portalbetreiber korrekt angegeben wurde. Das geht aus einem Urteil des LG Düsseldorf hervor.
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