Veräußerungsgewinn: Häusliches Arbeitszimmer senkt Steuerlast
Auf Gewinne durch die Veräußerung eines häuslich genutzten Arbeitszimmers darf keine Einkommensteuer erhoben werden. Das geht aus einem Urteil des BFH hervor. Eine Frau, die ihre Eigentumswohnung vor Ablauf der zehnjährigen Haltefrist weiterveräußert hatte, muss auf den Gewinn nur anteilig Einkommenssteuer abführen.
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