Sofortiger Ersatzanspruch nach Kfz-Totalschaden
Hat ein Kfz-Haftpflichtversicherer trotz eindeutiger Rechtslage die Schadenregulierung verzögert, obwohl ihm der Hinweis darauf vorlag, dass der Geschädigte mit eigenen Mitteln nicht dazu in der Lage war, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, muss der Versicherer für die sich daraus ergebenden finanziellen Folgen in vollem Umfang einstehen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 10.11.2020 - 115 C 819/20 hervor.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24