Reiserücktrittsversicherung: Telefon-Anamnese kostet Versicherungsschutz
Wer durch die Reiserücktrittsversicherung seine Kosten für gebuchte und nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen ersetzt haben will, muss sich am Reiseort durch Arztbesuch eine schwere Krankheit diagnostizieren lassen. Eine telefonische Anamnese reicht hierfür nicht aus. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München. weiterlesen
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