Bundesgerichtshof legt die Messlatte bei Datenschutz-Auskünften sehr hoch
Nach Artikel 15 Abs. 1 DS-GVO hat die betroffene Person das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Nun hatte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 15.06.2021, VI ZR 576/19) über die Reichweite und den Umfang des Auskunftsanspruchs zu entscheiden. In diesem Fall war Adressat des Auskunftsanspruchs gegen einen Lebensversicherer.
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