BU-Gesundheitsfragen: Verharmlosung hat Konsequenzen
Wer eine BU-Versicherung beantragt, ist dazu verpflichtet, die Gesundheitsfragen umfassend zu beantworten. Eine Unterscheidung in Krankheiten und bloße Befindlichkeitsstörungen kann den Versicherungsschutz kosten, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
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