BGH: Keine überzogenen Anforderungen an die Beweislast in der BU-Versicherung
Der BGH hat mit Beschluss vom 21.04.2021 - IV ZR 88/20 festgehalten, dass an die Darlegungslast eines Versicherten, der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beansprucht, keine überzogenen Forderungen gestellt werden dürfen.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24