Betriebsschließungsversicherungen greifen nicht ein, wenn nur der Abnehmerkreis pandemiebedingt eingeschränkt ist | Oberlandesgericht Celle
Im vorliegenden Fall betreibt der Kläger an dem in der Versicherung genannten Ort in Schneverdingen einen Partyservice. Er produziert dort Speisen ...
Weiterlesen auf: oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de