Angestellter und Firmenmitinhaber zugleich – 58.000 Euro Nachzahlung
Der für eine GmbH tätige Gesellschafter war zur Hälfte an dem Unternehmen beteiligt. Er meinte, sich deswegen von der Sozialversicherungs-Pflicht befreien lassen zu können. Sein Anliegen landete vor dem Bundessozialgericht. mehr ...
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