Wenn Fragen des Krankenversicherers unklar sind
Die Frage nach "Anomalien" im Antragsformular auf Abschluss einer PKV in Bezug auf Zahnfehlstellungen kann als unklar eingestuft werden, weil sie dem Versicherungsnehmer in unzulässiger Weise eine Wertung abverlangt. Dann ist der Krankenversicherer zur Übernahme von kieferorthopädischen Aufwendungen verpflichtet. Das geht aus einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.03.2021 - 7 U 44/20 hervor.
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